AGB Österreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen untermStrich Software GmbH – Version 05 2018
Informationen zur Datenverarbeitung nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach Art. 13 und 14
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Daten Ihrer juristischen Person und die Ihnen zustehenden, rechtlichen Ansprüche die aus dem Thema resultieren. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Dabei ist zu beachten, dass sich der Inhalt und Umfang der Datenverarbeitung nach den jeweiligen von Ihnen beauftragten vereinbarten Produkte und Dienstleistungen richtet. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
WER IST FÜR DIE DATENVERARBEITUNG VERANTWORTLICH UND AN WEN KÖNNEN SIE SICH WENDEN:
Verantwortlich für die Verarbeitung
untermStrich software GmbH
Mittergasse 11-15
8600 Bruck an der Mur
Telefon: +43 3862 58106
E-Mail: office@untermstrich.com
Verantwortlich für Ihre Anfragen
Kerstin Gruber
Mittergasse 11-15
8600 Bruck an der Mur
Telefon: +43 3862 58106
E-Mail: dsgvo@untermstrich.com
Es ist uns ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In diesem Dokument erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir hauptsächlich Daten von Business to Business (B2B) Kunden verarbeiten.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.
Sie können unsere Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir speichern lediglich Zugriffsdaten ohne Personenbezug. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keinen Rückschluss auf Ihre Person.
Auf verschiedenen Seiten verwenden wir Cookies, um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden. Die meisten der von uns verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Cookies, die auf Ihrem Rechner verbleiben (sog. dauerhafte Cookies) verwenden wir nicht.
WELCHE DATEN WERDEN VERARBEITET, WARUM WERDEN DIESE VERARBEITET UND WOHER STAMMEN DIESE DATEN?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten und Daten der juristischen Person, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung oder Geschäftsanbahnung von Ihnen oder durch Empfehlungsmarketing von anderen Kunden erhalten haben.
Zu den verarbeiteten Daten zählen sowohl personenbezogene Daten, als auch Daten der juristischen Person. Diese sind: die Unternehmensdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift, PLZ, Ort, Land), Daten des Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Name, Nachname, E-Mail, Telefonnummer). Weiters verarbeiten wir für uns relevante Produktinformationen zu unserer Software (Seriennummer, Kaufdatum, Lizenz- und Paketinformationen, Servicepakete). Bei aufrechter Geschäftsbeziehung verarbeiten wir Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung (zB. Zahlungsdaten, Umsatzdaten im Zahlungsverkehr), Auftragsdaten, Dokumentationsdaten (zB Protokolle, Schulungstagebücher, Informationen zur Software und dem Support) und natürlich die Korrespondenz. Im Falle der Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie z.B Installation der Software, Datenimport, Optimierung Ihrer Datenbank, für Support- und Schulungszwecke kann es zu Aufzeichnungen unsererseits kommen. Diese Aufzeichnungen werden aufgrund der Nachweispflicht verschlüsselt gespeichert und abgelegt. Für solche Fälle stellen wir Ihnen unseren Auftragsverarbeitervertrag zum Download bereit.
Die gesammelten personenbezogenen Daten benötigen wir zur Vertragserfüllung, Verrechnung, Geltendmachung der Vertragsansprüche, Nachweispflichten, für Zwecke des Kundenservice und für Werbezwecke, für Geschäftsanbahnungen und für die optimale Betreuung unserer Kunden. Die Daten werden hierfür erhoben, gespeichert, verwendet, ausgelesen, geordnet, abgefragt und organisiert. Unsere 100%ige Tochtergesellschaft, die untermStrich software GmbH, Unter den Linden 10, D-10117 Berlin, hat aufgrund des gemeinsamen EDV-Systems ebenfalls Zugriff auf diese Daten, wird diesen jedoch nicht nutzen.“
Die rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Daten der juristischen Person Ihres Unternehmens sind einerseits Vertragserfüllung (Kauf der Software, Beauftragung von Schulungen und anderen Dienstleistungen wie zB die Installation der Software, Modulerweiterungen, Datenbankoptimierungen, Datenimport), berechtigte Interessen, die Erfüllung unserer rechtlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen sowie andererseits Ihre Einwilligung (zB Kontaktformular auf der Homepage, auf Veranstaltungen, Cookies). Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden sich in Art 6 Abs 1 lit a), b), c) und f) DSGVO. Die Nichtbereitstellung der Daten kann unterschiedliche Folgen haben.
Zudem verarbeiten wir Daten, die wir von unseren Auftragsverarbeitern (externe Vertriebspartner und Mitarbeiter) oder durch Empfehlungsmarketing von anderen Kunden erhalten. Dabei handelt es sich um grundlegende Daten wie Ihre Firmenbezeichnung, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Anschrift, PLZ, Ort). Damit nehmen wir Sie in die Kategorie und Interessenten auf.
WER ERHÄLT IHRE DATEN?
Innerhalb der untermStrich software GmbH erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (externe Vertriebsmitarbeiter, externer Buchhalter, Rechtsanwälte im Streitfall) Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen.
Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
Eine weitere Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung oder zur Bearbeitung von Anfragen unbedingt erforderlich ist.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung bzw. eines berechtigten Interesses können öffentliche Stellen (zB: Finanzbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Im Hinblick auf eine Datenweitergabe an sonstige Dritte möchten wir darauf hinweisen, dass alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verschwiegenheit über die im laufenden Betrieb verarbeiteten persönlichen Daten verpflichtet sind.
WIE LANGE WERDEN IHRE DATEN GESPEICHERT?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten und die Firmendaten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Unternehmensgestzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben (idR sieben Jahre) sowie bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits. Zudem sind bei der Speicherdauer die gesetzlichen Verjährungsfristen nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.
INTERESSENTEN UND KONTAKTFORMULAR
Ihre Angaben inklusive persönlicher Daten aus unserem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über unseren eigenen Mailserver an uns übermittelt, weiterverarbeitet, an den zuständigen Vertriebsmitarbeiter weitergegeben und bei uns gespeichert. Diese Daten werden ohne Ihre Einverständniserklärung nicht erhoben oder weitergegeben. Ohne diese Daten können wir Ihre Anfragen nicht bearbeiten und Sie nicht kontaktieren.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a der DSGVO (Einwilligung).
SIND SIE ZUR BEREITSTELLUNG VON DATEN VERPFLICHTET?
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, werden wir den Abschluss des Vertrags oder die Ausführung des Auftrags in der Regel ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und folglich beenden müssen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich jener Daten, die für die Vertragserfüllung nicht relevant bzw. gesetzlich und/oder regulatorisch nicht erforderlich sind, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen.
EINWILLIGUNG UND RECHT AUF WIDERRUF
Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Grundsätzlich verarbeiten wir keine Daten minderjähriger Personen und sind dazu auch nicht befugt. Mit der Abgabe Ihrer Zustimmung bestätigen Sie, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben oder die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter: dsgvo@untermstrich.com widerrufen. In einem solchen Fall werden die bisher über Sie gespeicherten Daten gelöscht, mit Ausnahme Ihres Firmennamens, damit wir einen Vermerk setzten können, dass Sie von uns keine Informationen und Sonstiges mehr erhalten wollen.
Die bis zur Zustimmung aufgrund der Einwilligung bereits vorgenommenen Datenverarbeitungen bleiben ungeachtet des Widerrufs rechtmäßig.
WIE STEHT ES UM DIE DATENSICHERHEIT?
Die untermStrich software GmbH setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des technischen Fortschritts fortlaufend verbessert.
WELCHE DATENSCHUTZRECHTE HABEN SIE?
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen der untermStrich software GmbH über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
Sollten Sie eines der genannten Rechte offenkundig unbegründet oder besonders häufig, wahrnehmen, so können wir ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verlangen oder die Bearbeitung Ihres Antrages verweigern.
Bezüglich Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte schriftlich an unsere Datenschutzkoordinatorin:
untermStrich software GmbH
Kerstin Gruber
Mittergasse 11-15
8600 Bruck an der Mur
E-Mail: dsgvo@untermstrich.com
AGBs Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen untermStrich Software GmbH – Software-Kaufvertrag. Stand 29.09.2022
Software-Kaufvertrag
zwischen der
untermStrich GmbH,
Unter den Linden 10, 10117 Berlin
– im Folgenden: „Verkäufer“ –
und dem
Kunden
– Der Verkäufer und der Kunde im Folgenden auch einzeln „Partei“ und
gemeinsam: „Parteien“ –
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Software-Kaufvertrags (im Folgenden: „Kaufvertrag“) ist die dauerhafte Überlassung der im Angebot bzw. in der Leistungsübersicht (im Folgenden „Leistungsübersicht“) genannten Standardsoftware (im Folgenden einheitlich: „untermStrich-Software“) im Objektcode und die Einräumung der in Ziff. beschriebenen Nutzungsrechte.
1.2 Die Beschaffenheit und Funktionalität der untermStrich-Software ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung, die unter www.untermstrich.com eingesehen werden kann. Die darin enthaltenen Angaben sind als Beschaffenheitsbeschreibungen zu verstehen.
1.3 Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich allein aus den Bestimmungen dieses Kaufvertrags und dessen Anlagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Kaufvertrags und den Anlagen gehen die Bestimmungen der Anlagen vor.
2. Vertragsschluss
Das Angebot des Verkäufers ist auch ohne gesonderte Unterschrift gültig und wird mit der Unterzeichnung durch den Kunden angenommen. Dabei ist es für die Wirksamkeit des Vertrages ausreichend, wenn der Kunde einen Scan des von ihm unterzeichneten Angebots via E-Mail an den Verkäufer übermittelt.
3. Rechteeinräumung
3.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. 6 dieses Kaufvertrags ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der untermStrich-Software nach Maßgabe des in der Leistungsübersicht eingeräumten Umfangs.
3.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. 6 dieses Kaufvertrags stehen sämtliche etwaig von dem Verkäufer übergebene Datenträger, Dokumentationen oder sonstige Vertragsgegenstände unter Eigentumsvorbehalt. Darüber hinaus erhält der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. 6 dieses Kaufvertrags lediglich ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der untermStrich-Software. Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, erlischt dieses zeitlich befristete Nutzungsrecht.
3.3 Der Kunde ist, mit Ausnahme eines etwaig in der Leistungsübersicht eingeräumten Umfangs, nicht berechtigt, die untermStrich-Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, die untermStrich-Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der untermStrich-Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Auf der erstellten Sicherungskopie wird der Kunde (i) den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie (ii) einen Urheberrechtsvermerk des Verkäufers sichtbar anbringen.
3.5 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die untermStrich-Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat.
3.6 Nutzt der Kunde die untermStrich-Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte entgeltlich erwerben. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers für die unberechtigte Nutzung bleiben hiervon unberührt.
3.7 Sofern in den Anlagen zu diesem Kaufvertrag nicht abweichend geregelt, erwirbt der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung an geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software der untermStrich-Software dieselben Rechte wie an der Standardsoftware untermStrich-Software.
3.8 Die untermStrich-Software verwendet ggf. Drittsoftware oder Open-Source-Software. Diese Komponenten sind ggf. urheberrechtlich geschützt und unterliegen eigenen Lizenzbedingungen, welche den Bestimmungen dieses Kaufvertrags vorgehen. Die verwendeten Komponenten und deren jeweiligen Lizenzbedingungen werden innerhalb der untermStrich-Software ausgewiesen; können auf Wunsch des Kunden allerdings auch gesondert bereitgestellt werden. Soweit dies in den Open-Source-Lizenzbedingungen ausgeschlossen ist, wird für die Verschaffung von
Nutzungsrechten an Open-Source-Software keine Lizenzgebühr erhoben. Die zwischen den Parteien nach Maßgabe des Kaufvertrags vereinbarte Vergütung erstreckt sich in diesen Fällen nicht auf die Open-Source-Software.
3.9 Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifkation dienende Merkmale dürfen nicht von der untermStrich-
Software entfernt oder verändert werden.
3.10 Der Kunde kann das Nutzungsrecht an der untermStrich-Software auf einen Dritten übertragen, wenn (i) er die Nutzung der untermStrich-Software vollständig und dauerhaft einstellt, (ii) er dem Dritten alle Originalkopien der untermStrich-Software übergeben und alle von ihm angefertigten Kopien gelöscht hat und (iii) der Dritte sich gegenüber dem Verkäufer schriftlich verpflichtet hat, die Bestimmungen dieses Kaufvertrags über die Nutzung und Übertragung der untermStrich-Software einzuhalten.
4. Lieferung
Der Verkäufer stellt dem Kunden die untermStrich-Software zum Download bereit. Der erforderliche Lizenz-Key wird dem Kunden nach Vertragsschluss gesondert übermittelt.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die untermStrich-Software nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der Umgebung, in der sie eingesetzt wird, arbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der untermStrich-Software sowie etwaiger Änderungen und Erweiterungen der untermStrich-Software in einer Testumgebung sowie die Datensicherung.
5.2 Sofern und soweit der Kunde den Verkäufer nicht ausdrücklich vorab in Kenntnis setzt, darf der Verkäufer stets davon ausgehen, dass alle Daten
des Kunden gesichert wurden, bevor der Verkäufer mit diesen in Berührung kommt.
5.3 Der Kunde wird die untermStrich-Software sowie sämtliche Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit der untermStrich-Software durch
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern.
5.4 Soweit erforderlich, unterstützt der Kunde den Verkäufer unentgeltlich bei der Diagnose und Behebung von Mängeln im Rahmen des Zumutbaren.
5.5 Mängel an der untermStrich-Software sind stets detailliert, insbesondere unter Angabe der Symptome und Auswirkungen, zu beschreiben. Die Mängelrüge soll die Reproduzierbarkeit des Mangels ermöglichen.
5.6 Erfüllt der Kunde seine Pflichten gemäß Ziff. 5.3 und/oder 5.4 auch nach Ablauf einer von dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist schuldhaft nicht, hat er dem Verkäufer die diesem dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Verkäufers, insbesondere wegen einer Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden nach Maßgabe dieser Ziff. 5, bleiben hiervon unberührt.
6. Entgelt/Fälligkeit
6.1 Der Kaufpreis ergibt sich aus der Leistungsübersicht.
6.2 Zahlungen sind mit der Übersendung des Lizenz-Keys gemäß Ziff. 4 fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
6.3 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
7. Sach- und Rechtsmängel
7.1 Der Verkäufer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (siehe Ziff. 1.1) sowie dafür, dass der Kunde die untermStrich-Software ohne
Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
7.2 Die Mängelhaftung des Verkäufers gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass
– die untermStrich-Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Anlage Systemvoraussetzungen genannten Anforderungen nicht gerecht wird, oder
– der Kunde oder Dritte Veränderungen an der untermStrich-Software vorgenommen haben, ohne hierzu (a) kraft Gesetzes, (b) aufgrund dieses Kaufvertrags oder (c) aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt zu sein, oder
– der Kunde oder Dritte eine Fehlbedienung vorgenommen oder Systemparameter falsch gesetzt haben.
7.3 Der Kunde hat die untermStrich-Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Verdeckte Mängel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dieser Ziff. , so ist er bezüglich der betroffenen Mängel nicht mehr berechtigt, Mängelansprüche geltend zu machen.
7.4 Der Verkäufer ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde ggf. einen neuen Stand der untermStrich-Software übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der untermStrich-Software verschaffen oder die untermStrich-Software so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
7.5 Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, die Nacherfüllung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen oder die Beseitigung des Mangels
durch ein, mit einer automatischen Installationsroutine versehenes, Update zum Download herbeizuführen.
7.6 Die Verjährungsfrist für alle Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung der untermStrich-Software gemäß Ziff. 4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden sowie bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.7 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel tatsächlich nicht besteht oder z.B. auf einen Umstand gemäß Ziff. 7.1 zurückzuführen ist (im Folgenden: „Scheinmangel“), so trägt der Kunde die im Zuge der Mangelanalyse beim Verkäufer entstandenen Kosten gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Mangelmeldung geltenden aktuellen Preisliste des Verkäufers, es sei denn, der Kunde konnte das Vorliegen des Scheinmangels auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen.
8. Audit
8.1 Der Verkäufer ist berechtigt, zu überprüfen, ob der Kunde die untermStrich-Software im zulässigen Umfang nach Maßgabe dieses Kaufvertrags nutzt. Soweit der Verdacht besteht, der Kunde verstoße gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, wird der Kunde dem Verkäufer ergänzend Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine .berprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch den Verkäufer oder eine vom Verkäufer benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ermöglichen. Der Verkäufer darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen.
8.2 Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung des zulässigen Lizenzumfangs oder eine anderweitige nicht vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Ansonsten trägt der Verkäufer die Überprüfungskosten.
9. Haftung
9.1 Die Haftung des Verkäufers für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
– für Schäden, die der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
– in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;
– gemäß den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Falle einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder
– vorbehaltlich der Regelung in Ziff. für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2 In den Fällen fahrlässiger Verletzung (leichte Fahrlässigkeit) wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, für den Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrags oder Beginn der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss in dieser Ziff. gilt nicht für die Haftung des Verkäufers bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei (3) Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch den Verkäufer oder dessen Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden. Alle etwaigen, auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhenden Schadensersatzansprüche verjähren, unter Berücksichtigung von § 199 BGB und der Ausnahmen in Ziff. Satz 2, in einem (1) Jahr.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Sofern der Kunde seine Daten weniger als einmal am Tag sichert und/oder nicht mindestens das primäre Backup selbst noch einmal sichert (einfach redundante Sicherung), ist eine solche ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung nicht gegeben. Je nach Anzahl und Relevanz der Daten kann auch eine häufigere und mehrfach redundante Sicherung angezeigt sein.
9.5 Eine über die vorgenannten Bestimmungen hinausgehende Haftung des Verkäufers besteht nicht.
9.6 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.
10. Höhere Gewalt
10.1 Weder der Verkäufer noch der Kunde haften dem jeweils anderen gegenüber für die (vollständige oder teilweise) Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde.
10.2 Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis, das sich der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien entzieht, einschließlich u.a. nationale Arbeitsstreiks (mit Ausnahme von Streiks oder Arbeitskonflikten, die nur von der Belegschaft der betreffenden Partei oder eines Teils davon oder von der Belegschaft ihrer Vertreter oder Subunternehmer ausgehen oder diese betreffen), Krieg, Terrorakte, Überschwemmungen, Erdbeben oder zivile Unruhen, einschließlich Blockaden, Pandemie oder Epidemie, Streiks, die in jedem Fall vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren und sich der angemessenen Kontrolle der betreffenden Partei oder ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer entziehen. Um Zweifel auszuschließen, stellen sämtliche Auswirkungen aus oder im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), ob zum Vertragszeitpunkt bekannt oder unbekannt, höhere Gewalt im Sinne dieser Ziff. 10 dar.
10.3 Solange ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, ist die betroffene Partei von der Haftung gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag befreit und diese Verpflichtungen werden ausgesetzt, bis die Erfüllung wieder aufgenommen werden kann.
10.4 Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie feststellt, dass sie infolge eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, eine nach diesem Kaufvertrag geschuldete Leistung zu erbringen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen i.S.v. § 2
Nr. 1 GeschGehG sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über die untermStrich-Software, betriebliche Abläufe und sonstiges Know-how.
11.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die
(a) dem Empfänger bei Abschluss des Kaufvertrags nachweislich bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
(b) bei Abschluss des Kaufvertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Kaufvertrags beruht, oder
(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig oder möglich, wird der zur Offenlegung Verpflichtete die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.3 Die Parteien werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – konkret nach Maßgabe von Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten treffen und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einsetzen.
11.4 Die Parteien werden nur solchen Beschäftigten und/oder sonstigen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Kaufvertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Diese Verpflichtung auf die Geheimhaltung muss, soweit hinsichtlich der Beschäftigten arbeitsrechtlich zulässig, auch nach Beendigung der Tätigkeit fortgelten. Ungeachtet dessen sind sämtlichen verpflichteten Beschäftigten und sonstigen Personen nur diejenigen vertraulichen Informationen offenzulegen, die diese für die Leistungserbringung kennen müssen.
11.5 Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit gilt unbefristet und unabhängig von der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Datenschutz
12.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
12.2 Die Parteien vereinbaren einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage). Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung legt die sich aus den Anlagen und Einzelaufträgen ergebenden Datenschutzverpflichtungen der Parteien fest, soweit sie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen. Insofern gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung einheitlich für alle Leistungen im Sinne von Art. 28 DSGVO.
13. Ende des Nutzungsrechts
13.1 Im Falle einer Beendigung der Nutzungsberechtigung (z.B. Rücktritt) gibt der Kunde alle von dem Verkäufer erhaltenen Daten und Gegenstände sowie alle sonstigen Dokumentationen und Unterlagen (im Folgenden einheitlich: „Unterlagen“) unverzüglich an den Verkäufer heraus bzw. löscht diese sowie sämtliche Kopien hiervon, soweit er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
13.2 Die ordnungsgemäße Löschung sämtlicher Unterlagen hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer unverzüglich bei einer Beendigung der Nutzungsberechtigung schriftlich zu versichern. Eine gesetzlich notwendige längere Aufbewahrung hat der Kunde dem Verkäufer ebenfalls mitzuteilen.
14. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
14.1 Der Kunde darf Ansprüche gegen den Verkäufer nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen. Die Regelung in § 354 a HGB bleibt unberührt.
14.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
15.1 Auf diesen Kaufvertrag findet das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
15.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist allerdings berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
16. Schriftform/salvatorische Klausel
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung und Aufhebung dieser Klausel. Der Vorrang der Individualabrede bleibt hiervon unberührt.
16.2 Sollten Bestimmungen dieses Kaufvertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmungen am ehesten nahekommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in diesem Kaufvertrag.
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Software-Wartungsvertrag Deutschland
Software-Wartungsvertrag
zwischen
dem Auftraggeber
und der
untermStrich GmbH,
Unter den Linden 10, 10117 Berlin
– im Folgenden: „Auftragnehmer“ –
– Der Auftraggeber und der Auftragnehmer im Folgenden einzeln auch „Partei“ und gemeinsam: „Parteien“ –
1 Vertragsgegenstand
16.3 Dieser Software-Wartungsvertrag (im Folgenden: „Pflegevertrag“) ist eine Anlage zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Software- Kaufvertrag (im Folgenden: „Vertrag“). Gegenstand dieses Pflegevertrags ist die Pflege der nach Maßgabe des Vertrags überlassenen Standardsoftware untermStrich-Software. Soweit in dem Pflegevertrag nicht abweichend vereinbart, finden für die Laufzeit dieses Pflegevertrags die Bestimmungen aus dem Vertrag entsprechend Anwendung, selbst wenn der Vertrag selbst beendet sein sollte.
16.4 Der Pflegevertrag ergänzt die nach dem zugrunde liegenden Vertrag zu erbringenden Leistungen um die in dem jeweiligen Servicepaket vereinbarten Pflegeleistungen. Die Pflegeleistungen werden in den Ziffern 17 bis 18 näher spezifiziert. Im Übrigen gelten die Vereinbarungen aus der Leistungsübersicht.
16.5 Der Pflege unterliegt die untermStrich-Software zunächst nur in der aktuellen Version nach Maßgabe des Vertrags sowie der nach Maßgabe dieses Pflegevertrags sodann jeweils aktuellsten Version, d.h. zzgl. der zuletzt vom Auftragnehmer freigegebenen Anpassungen und Weiterentwicklungen. Wünscht der Auftraggeber die Pflege einer älteren Version der untermStrich-Software oder die Pflege von
Zusatzentwicklungen, hat er dies dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber für die Pflege älterer Versionen und/oder Zusatzentwicklungen der untermStrich-Software eine gesonderte Pflegevereinbarung anbieten.
16.6 Die Pflege umfasst keine Behandlung von Fehlern an der untermStrich-Software, die darauf beruhen, dass
– die untermStrich-Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in Anlage Systemvoraussetzungen zum Vertrag genannten Anforderungen nicht gerecht wird,
– der Auftraggeber oder Dritte Veränderungen an der untermStrich-Software vorgenommen haben, ohne hierzu (a) kraft Gesetzes, (b) aufgrund des Vertrags oder (c) aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt zu sein, oder
– der Auftraggeber oder Dritte eine Fehlbedienung vorgenommen oder Systemparameter falsch gesetzt haben.
16.7 Die Pflegeleistungen werden per Fernwartung durchgeführt.
17. Updates und Upgrades (Weiter- und Zusatzentwicklungen)
17.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe des Leistungsumfangs des Vertrags alle vom Auftragnehmer freigegebenen Updates
und Upgrades (im Folgenden insgesamt: „Weiterentwicklungen“) der untermStrich-Software zur Verfügung. Diese Weiterentwicklungen sind von der Vergütung nach diesem Pflegevertrag umfasst.
17.2 Soweit im Rahmen des Vertrags auftraggeberspezifische Anpassungen an der untermStrich-Software vorgenommen wurden, wird der Auftragnehmer diese „Zusatzentwicklungen“ gegen gesonderte Vergütung ergänzend zu den Weiterentwicklungen gemäß Ziff. 17.1 zur Verfügung stellen.
17.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Verwirklichung bzw. Umsetzung von bestimmten Erweiterungen und/oder Änderungen der untermStrich-Software und/oder auftraggeberspezifischen Anpassungen hiervon besteht nicht.
17.4 Die Lieferung von Weiter- und Zusatzentwicklungen erfolgt jeweils im Wege des Downloads.
17.5 Dem Auftraggeber obliegt die ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Installation von Weiter- und Zusatzentwicklungen insbesondere unter Berücksichtigung der Pflichten gemäß Ziff. 21, sofern dies in dem Servicepaket nicht abweichend vereinbart wurde.
18. Unterstützungsleistungen in Form eines telefonischen Hotline-Services
18.1 Soweit von dem Servicepaket umfasst, steht der Auftragnehmer dem Auftraggeber für Unterstützungsleistungen telefonisch bei der Behebung oder Umgehung von Fehlern zur Verfügung.
18.2 Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen bei der Installation, der Konfiguration und/oder der Bedienung der Software oder Anfragen, die sich
nicht auf die Fehler von der untermStrich-Software, sondern auf z.B. organisatorische oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen in den Geschäftsprozessen des Auftraggebers beziehen, sind nicht Teil des Hotline-Dienstes.
18.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn eine vom Auftraggeber verlangte Leistung nicht Gegenstand des Hotline-Dienstes ist. Diese Zusatzleistungen müssen vom Auftraggeber gesondert beauftragt werden.
19. Servicezeiten
19.1 Der Auftragnehmer wird die Leistungen nach diesem Pflegevertrag innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr.
19.2 Es gilt die Zeitzone am Sitz des Auftragnehmers. Die Servicezeiten gelten nicht am 24.12., am 31.12. sowie an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, an insgesamt fünf (5) Tagen (Montag bis Freitag) je Vertragsjahr, die Leistungen nach diesem Pflegevertrag auszusetzen. Über einen solchen Fall wird er den Auftraggeber rechtzeitig vorab informieren.
20. Rechteeinräumung
20.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den in Erfüllung dieses Pflegevertrags gelieferten Programmen oder Programmteilen Nutzungsrechte nach Maßgabe des der Überlassung der untermStrich-Software zugrunde liegenden Vertrags ein.
20.2 Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bestimmungen zur Rechteeinräumung gelten entsprechend.
21. Pflichten des Auftraggebers
21.1 Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die untermStrich-Software nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der Umgebung, in der sie eingesetzt wird, arbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der untermStrich-Software sowie etwaiger Änderungen, Erweiterungen und Neuerstellungen von der untermStrich-Software in einer Testumgebung sowie die Datensicherung.
21.2 Sofern und soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht ausdrücklich vorab in Kenntnis setzt, darf der Auftragnehmer stets davon ausgehen, dass alle Daten des Auftraggebers gesichert wurden, bevor der Auftragnehmer mit diesen in Berührung kommt.
21.3 Der Auftraggeber wird die untermStrich-Software sowie sämtliche Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit der untermStrich-Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern.
21.4 Soweit erforderlich, unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer unentgeltlich bei der Diagnose und Behebung von Fehlern im Rahmen des Zumutbaren und stellt insbesondere einen Fernzugriff via TeamViewer bereit.
21.5 Fehler an der untermStrich-Software sind stets detailliert, insbesondere unter Angabe der Symptome und Auswirkungen, zu beschreiben. Die Fehlerrüge soll die Reproduzierbarkeit des Fehlers ermöglichen.
21.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziff. 21.4 und/oder 21.5 auch nach Ablauf einer von dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist schuldhaft nicht, hat er dem Auftragnehmer die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere wegen einer Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten des Auftraggebers nach Maßgabe dieser Ziff. 21, bleiben hiervon unberührt.
22. Entgelt/Fälligkeit
22.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Leistungsübersicht zum Vertrag. Sie ist bei der Pfege von Zusatzentwicklungen entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für Erweiterungen der untermStrich-Software (z.B. ergänzende Module) nach Maßgabe des Vertrags.
22.2 Auch wenn die Erstinstallation nicht am ersten Tag eines Kalendermonats erfolgt, ist die Vergütung für diesen Monat vollständig zu zahlen. Im Übrigen ist die Vergütung für die Softwarepflege nach diesem Pflegevertrag jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu zahlen. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
22.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die pauschale Pflegevergütung bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den
Beschaffungskosten, bei gesetzlichen Änderungen sowie Änderungen der Beschaffungspreise mit einer schriftlichen Ankündigung von zwei (2) Monaten zu Beginn eines Vertragsjahres anzupassen. Bei dieser Anpassung wird der Auftragnehmer auch etwaige Kostenminderungen in angemessener Weise berücksichtigen und anrechnen. Bei einer Erhöhung von mehr als fünf (5) % im Vergleich zum Vorjahr ist der Auftraggeber berechtigt, den Pflegevertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen. Der Auftragnehmer wird die entsprechenden Veränderungen gegenüber dem Auftraggeber transparent darlegen, ohne jedoch zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet zu sein.
22.4 Reisekosten und Spesen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers separat zu vergüten. Sie sind jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
22.5 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
23. Sach- und Rechtsmängel
Im Falle von Gewährleistungsrechten beträgt die Verjährungsfrist für alle Sach- und Rechtsmängelansprüche ein (1) Jahr und beginnt mit der Leistungserbringung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden sowie bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
24. Laufzeit/Kündigung
24.1 Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr.
24.2 Der Pflegevertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann für den Auftragnehmer vor, wenn der Auftraggeber Nutzungsrechte des Auftragnehmers dadurch verletzt, dass er die untermStrich-Software über das nach diesem Pflegevertrag oder nach dem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Auftragnehmers hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
24.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.
25. Änderungen der Vertragsbestimmungen
25.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern.
25.2 Über geplante Änderungen der Vertragsbestimmungen wird der Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen via E-Mail informiert. In dieser E-Mail werden die Änderungen zu den bisherigen vertraglichen Regelungen kenntlich gemacht und gegebenenfalls ergänzend erläutert.
25.3 Innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der vorgenannten E-Mail kann der Auftraggeber den Änderungen der Vertragsbestimmungen widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht oder nicht fristgerecht, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Vertragsbestimmungen als erteilt und die Änderungen gelten als wirksam vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen noch einmal gesondert hingewiesen.
Dienstleistungsvertrag
zwischen
dem Auftraggeber
und der
untermStrich GmbH,
Unter den Linden 10, 10117 Berlin
– im Folgenden: „Auftragnehmer“ –
– Der Auftraggeber und der Auftragnehmer im Folgenden einzeln auch „Partei“ und gemeinsam: „Parteien“ –
1 Vertragsgegenstand
25.4 Dieser Dienstleistungsvertrag ist eine Anlage zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Software-Kaufvertrag (im Folgenden: „Vertrag“). Soweit in diesem Dienstleistungsvertrag nicht abweichend vereinbart, finden für die Laufzeit dieses Dienstleistungsvertrags die Bestimmungen aus dem Vertrag entsprechend Anwendung, selbst wenn der Vertrag selbst beendet sein sollte.
25.5 Die Beauftragung einer Dienstleistung erfolgt durch einen Einzelauftrag, der als Anhang diesem Dienstleistungsvertrag beizufügen ist. Im Rahmen der Einzelbeauftragung sind die Leistungen detailliert zu beschreiben. Dieser Dienstleistungsvertrag gilt insofern als Rahmenvertrag für sämtliche, auch zukünftig zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der untermStrich-Software vereinbarte Einzelaufträge.
25.6 Sofern die Leistungsübersicht zum Vertrag bereits gesonderte Dienstleistungen enthält, stellen die dort genannten Dienstleistungen eine Einzelbeauftragung im Sinne dieses Dienstleistungsvertrags dar.
26. Pflichten des Auftraggebers
26.1 Sofern und soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht ausdrücklich vorab in Kenntnis setzt, darf der Auftragnehmer stets davon ausgehen, dass alle Daten des Auftraggebers gesichert wurden, bevor der Auftragnehmer mit diesen in Berührung kommt.
26.2 Der Auftraggeber wird sämtliche Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit diesem Dienstleistungsvertrag durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern.
26.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen unterstützen. Je nach Einzelauftrag gehören hierzu insbesondere die
– Überlassung der zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Computerprogramme und Computerprogrammteile, die mit der zu erbringenden Leistung zusammenwirken sollen;
– Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsräume und Arbeitsmittel;
– Bereitstellung der Testpläne und Testdaten sowie der Aufbau der Testumgebung;
– unentgeltliche Unterstützung des Auftragnehmers bei der Diagnose und Behebung von Fehlern/Mängeln im Rahmen des Zumutbaren (Hierzu gehören insbesondere die detaillierte Beschreibung von Fehlern/Mängeln unter Angabe der Symptome und Auswirkungen. Die Fehler-/Mängelrüge soll die Reproduzierbarkeit des Fehlers/Mangels ermöglichen.) sowie die
– fristgerechte Erfüllung von sonstigen (Mitwirkungs-) Pflichten.
26.4 Sollte der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziff. 26 nicht, nicht vollständig, mangelhaft oder nicht zeitgerecht erbringen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Leistung entsprechend auszusetzen und/oder eine etwaig vereinbarte Frist für die Erbringung der Leistung entsprechend zu verlängern. Darüber hinaus hat der Auftraggeber, im Fall von Ziff. 26.3 nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Pflichterfüllung, dem Auftragnehmer die durch die Pflichtverletzung entstehenden Kosten zu erstatten. Der Auftragnehmer behält sich weitergehende gesetzliche Rechte vor.
27. Rechteeinräumung
27.1 Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich abweichend geregelt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an etwaigen Arbeitsergebnissen, die er dem Auftraggeber nach Maßgabe dieses Dienstleistungsvertrags überlässt, Nutzungsrechte nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ein.
27.2 Die dem Vertrag zugrundeliegenden Bestimmungen zur Rechteeinräumung gelten entsprechend.
28. Dienstleistungen/Berechnung
28.1 Sofern in einem Einzelauftrag nicht explizit Festpreise angeführt sind, handelt es sich bei den genannten Aufwänden lediglich um Schätzungen.
28.2 Ein Dienstleistungstag pro Person (Auftragnehmer), unabhängig ob vor Ort oder online, besteht aus acht (8) Stunden und wird mit dem im Einzelauftrag vereinbarten Tagessatz oder Stundensatz zzgl. ggf. anfallender Reisekosten und Spesen verrechnet.
28.3 Für den Fall der Absage eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufszeit von weniger als zehn (10) Werktagen, hat der Auftraggeber einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer für den durch die Umdisponierung des Termins bei dem Auftragnehmer entstehenden Aufwand zu zahlen. Der Pauschalbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Aufwand nachweist.
29. Entgelt/Fälligkeit
29.1 Der Auftragnehmer erhält für die Dienstleistungen eine Vergütung nach Maßgabe der jeweils aktuellen Dienstleistungspreisliste des Auftragnehmers oder – soweit dies dort geregelt ist – nach Maßgabe des Einzelauftrags. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Einzelleistungen für die gesamte Stunde abgerechnet, selbst wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geringer war und können zudem stets nach ihrer individuellen Erbringung und damit ungeachtet einer vollständigen Erbringung eines etwaig vereinbarten „Gesamtpakets“ abgerechnet
werden.
29.2 Reisekosten und Spesen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers separat zu vergüten.
29.3 Die Vergütungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
29.4 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
30. Sach- und Rechtsmängel
Bei Werkleistungen beträgt im Falle von Gewährleistungsansprüchen die Verjährungsfrist für alle Sach- und Rechtsmängel ein (1) Jahr und beginnt, soweit in dem Einzelauftrag nicht anderweitig vereinbart, mit der Abnahme. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden sowie bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
31. Laufzeit/Kündigung
31.1 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Seine Beendigung lässt Einzelaufträge, die vor dem Wirksamwerden der Kündigung vereinbart wurden, unberührt. Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Dienstleistungsvertrags noch nicht beendet sind, werden auf der Grundlage dieses Dienstleistungsvertrags durchgeführt.
31.2 Der Dienstleistungsvertrag sowie jeder Einzelauftrag können darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
31.3 Die Kündigung eines Einzelauftrages aus wichtigem Grund impliziert nur dann die Beendigung dieses Dienstleistungsvertrags, wenn die kündigende Partei die Beendigung ausdrücklich auf diesen Dienstleistungsvertrag erstreckt.
31.4 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.
32. Änderungen der Vertragsbestimmungen
32.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern.
32.2 Über geplante Änderungen der Vertragsbestimmungen wird der Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen via E-Mail informiert. In dieser E-Mail werden die Änderungen zu den bisherigen vertraglichen Regelungen kenntlich gemacht und gegebenenfalls ergänzend erläutert.
32.3 Innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der vorgenannten E-Mail kann der Auftraggeber den Änderungen der Vertragsbestimmungen widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht oder nicht fristgerecht, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Vertragsbestimmungen als erteilt und die Änderungen gelten als wirksam vereinbart. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen noch einmal gesondert hingewiesen.