Digitaler Bauantrag

Digitaler Bauantrag: Zentrale Plattform ist fertig!

Das Bauen schneller und günstiger machen. So die große Hoffnung, wenn es um den digitalen Bauantrag geht. Zentralverband sieht zwar richtigen Schritt in Richtung Digitalisierung, aber auch viel Verbesserungspotenzial.

 

„Digital geht alles schneller“, sagt Bundesministerin Klara Geywitz. Fakt ist: Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – die meist noch immer in Papierform eingereicht werden. Doch das soll sich nun ändern, denn die zentrale Plattform ist fertig, auf der künftig Bauantragsverfahren hochgeladen werden können. „Noch in diesem Jahr soll mehr als die Hälfte der Behörden das neue System nutzen“, sagte Geywitz. Das sei ein „Sprung nach vorn“, um die Baugenehmigungsverfahren – vom Beantragen bis zur Genehmigung – zu vereinfachen. Der Bund habe dafür bislang 16,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Noch würden die am Computer erstellten Planungen weiterhin in Papierform ausgedruckt und in dicken Ordnern in die Ämter getragen, erklärte Geywitz. Künftig könnten Bauherren und ihre Fachplaner Unterlagen elektronisch abgeben. Angesichts steigender Baukosten sei das Verfahren damit kostengünstiger. Zusätzliche Gebühren werden nämlich nicht anfallen. 

851 Behörden bundesweit

Der sogenannte Online-Bauantrag ist Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG), Vorreiter war Mecklenburg-Vorpommern. Da das Baurecht Ländersache ist, existieren bundesweit 851 „untere Bauaufsichtsbehörden“, bei denen die Anträge landen. In Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel 218, in Baden-Württemberg 207. Diese können das neue System zur online Antragstellung nutzen. Die Papiervariante bleibt vorerst aber erhalten. „Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung. Es ist aber noch ein langer Weg“, kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), die Ankündigung von Geywitz. Denn mehrere Bundesländer wie Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen haben schon eigene Systeme für online Baugenehmigungen entwickelt. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen ein Planer seine Unterlagen online übermittelt“, erläuterte Pakleppa. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format der Einreichung verständigt.“ Eine bundesweit einheitliche Plattform wäre effizienter und würde den Prozess einer Baugenehmigung für alle Beteiligten erleichtern. Wie digital eingereicht wird? Bauherren wenden sich dabei in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese eben seit Ende 2022 in der Lage sein, Bauanträge auf digitalem Weg anzunehmen. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die „digitale bundesweite Auskunftsstelle jeder Ingenieur- oder Architektenkammer“, kurz di.BAStAI. 

Baugewerbe fordert Übergangsfrist für digitale Antragstellung

Zudem fehle eine bindende Vorgabe, bis wann der neue Prozess für alle Bundesländer verbindlich werde, kritisierte Pakleppa. Aus Sicht des Baugewerbes müsse es eine Übergangsfrist in jedem Amt geben. Zudem müsse eine Vollständigkeitsprüfung des Antrags mit kurzfristiger Rückmeldung zulässig werden, damit Bauwillige und Unternehmen nicht weiterhin viel zu lange auf eine Statusmeldung warten müssten. Darüber hinaus forderte Pakleppa eine Digitalisierung des gesamten Bauantragsprozesses, einschließlich der Kommunikation und Koordination mit den Behörden. Der bisherige Prozess sei sehr zeitaufwendig und fehleranfällig. Zukünftig könnten viele Arbeitsschritte automatisiert und beschleunigt werden. 

Insgesamt betonte Pakleppa, dass die Digitalisierung des Bauantragsprozesses ein wichtiger Schritt sei, um die Bauindustrie effizienter und transparenter zu machen. Es sei jedoch entscheidend, dass die Rahmenbedingungen und Vorgaben dafür klar definiert werden und die Umsetzung in allen Bundesländern einheitlich erfolgt. Nur so könne das volle Potenzial der Neuerung ausgeschöpft werden. 

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